Gründungsleitfaden für Österreich

Gründungsleitfaden für Diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker
„Der früheste Zeitpunkt zum Feststellen einer Legasthenie/Dyskalkulie liegt in der zweiten Hälfte der ersten Schulstufe. Das Kind muss sich schon ausreichend mit Buchstaben und Zahlen auseinandergesetzt haben. Im Vorschulalter kann man zwar differente Sinneswahrnehmungen durch Testverfahren feststellen. Diese müssen aber nicht zwingend eine Legasthenie/Dyskalkulie nach sich ziehen.“ Dr. Astrid Kopp-Duller (Buch: Dyskalkulie – Training nach der AFS-Methode)

Der EÖDL ist keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsberatung, deshalb ist es uns nicht möglich ist, rechtsgesicherte Auskünfte bezüglich rechtlichen, steuerrechtlichen oder wirtschaftlichen Belangen zu geben. Auf der Markterfolg-Webseite Seite wird deshalb auf externe Quellen hingewiesen. Die Inhalte der Markterfolg-Seite, welche als kostenfreies Service zur Verfügung gestellt werden, bieten einen Denkanstoss für Trainer, die sich selbstständig machen möchten, zu welchen Details sie eigenständige Überlegungen und individuelle Entscheidungen treffen sollten. Zu jedem einzelnen Themenpunkt könnte natürlich noch viel mehr gesagt werden, was aber den Rahmen der Webseite sprengen würde. Wir erheben keinen Anspruch auf Rechtssicherheit oder Vollständigkeit. Nehmen Sie sich, bevor Sie sich selbstständig machen, u.a. auch einen kostenlosen Beratungstermin beim WKO-Gründerservice in Anspruch.

Sie möchten sich selbstständig machen?

Der Beruf des diplomierten Legasthenietrainers, diplomierten Dyskalkulietrainers und diplomierten Lerndidaktikers ist jung, das Arbeitsfeld vielfältig und die Nachfrage groß – gute Voraussetzungen, um sich selbstständig zu machen. Dennoch sollte der Weg in die Selbstständigkeit wohlüberlegt und geplant sein. Man sollte sich von den formalen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit nicht abschrecken lassen, zumal sich diese Anforderungen wirklich in Grenzen halten.

Erforderliche Schritte

 Besuchen Sie u.a. die Website des WKO-Gründerservices „Leitfaden für Gründerinnen und Gründerund informieren Sie sich vor Beginn einer Selbstständigkeit in einem kostenlosen Beratungstermin beim WKO-Gründerservice. Es ist sehr wichtig, dass zu Beginn einer geplanten Selbstständigkeit all Ihre Fragen von der ersten Analyse der Geschäftsidee über Informationen rund um Steuer-, Sozialversicherungs- oder Gewerberecht bis zur Gewerbeanmeldung beantwortet werden.

Erstellen Sie, bevor Sie den Schritt in die Selbstständigkeit machen, einen Businessplan!

Das schriftliches Unternehmenskonzept enthält alle Schritte, die Sie für die Umsetzung der Geschäftsidee geplant haben.  Kapitalgeber in Österreich verlangen einen Businessplan.

Der Businessplan enthält:

  • Visionen,
  • Annahmen,
  • Markt-Einschätzungen und
  • Prognosen aus betriebswirtschaftlicher Sicht

„Mit Hilfe des Businessplans wird die Geschäftsidee hinsichtlich Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Kundennutzen durchleuchtet.“ Nähere Infos zum Businessplan auf der WKO Gründerservice Website.

Welche finanziellen Mittel benötigen Sie? Eine gute Finanzierung ist eine wesentliche Grundlage für die Selbstständigkeit. Der Kapitalbedarf muss genau ermittelt werden. Klären Sie ab, welchen Eigenkapitalanteil Sie leisten können und ob Sie auf ein Fremdkapital zurückgreifen müssen. Bei Neugründungen werden auch verschiedene öffentliche Fördermittel (Bund, Land, EU) vergeben. Erkundigen Sie sich über diverse Förderprogramme und Finanzhilfen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Webseiten zum Thema „Gründungsförderung“ .

Wie können Sie diese aufbringen? Welche Förderungen sind möglich?Nähere Infos zur Finanzierung auf der WKO Gründerservice Website.

Wer sind die „Neuen Selbstständigen“?

Die Tätigkeit als diplomierter Legasthenietrainer, diplomierter Dyskalkulietrainer und diplomierter Lerndidaktiker auf selbstständiger Basis fällt unter die Kategorie „Neue Selbstständige“.

Neue Selbständige sind Unternehmer. Sie haben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Neue Selbstständige sind keine Dienstnehmer. Auch keine freien Dienstnehmer. Neue Selbständige sind Personen, die selbständig arbeiten, aber kein Gewerbe angemeldet haben (Pflichten und Möglichkeiten von Neuen Selbständigen). Den Namen „Neue Selbstständige“ gibt es nur im Sozial-Versicherungs-Recht.

Die Neuen Selbstständigen haben eine Pflicht-Versicherung (Die Pflicht zur Versicherung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeit als Neue Selbstständige). Dazu gehört:

  • Pensions-Versicherung
  • Kranken-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Selbstständigen-Vorsorge. Selbstständigen-Vorsorge ist eine Alters-Sicherung für Selbstständige. Die Alters-Sicherung heißt auch Abfertigung Neu.

Nähere Informationen

Weitere Infos: Sozialversicherung für Selbstständige

Auf der Seite der Sozialversicherung der Selbstständigen kann man sich online bei der Pflicht-Versicherung für neue Selbstständige anmelden.

Die Unternehmensgründung muss bei der Sozialversicherungsanstalt (Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVS) gemeldet werden, von dieser erhalten Sie auch die Bestätigung für die Erklärung der Neugründung. Ihre Selbstständigkeit müssen Sie auch beim Finanzamt melden. Finanzämter in Österreich

Obwohl nur eine Steuernummer benötigt wird, ist es empfehlenswert, einen Steuerberater in der Nähe aufzusuchen. Tipp: Das erste Gespräch beim Steuerberater ist kostenfrei. Liste von Steuerberatern in Österreich

Auch betriebliche Versicherungen (z.B. Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung) sollten Sie in Erwägung ziehen. Da die Notwendigkeit der einen oder anderen Versicherung immer individuell eingeschätzt werden muss, sollten Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler beraten lassen.

Die Kalkulation der Erlöse und Kosten ist eine wichtige Aufgabe. Im Wesentlichen sollten Sie sich Gedanken zu folgenden Punkten machen: geplante Erlöse, Fixkosten (z.B. Telefon, Internet, Miete, Betriebskosten, Versicherungen etc.), variable Kosten (z.B. Trainingsmaterialien) und eventuell Personalkosten. Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben verschafft Ihnen einen guten Überblick. Preispolitik: Beim Preis müssen Sie sowohl interne als auch externe Einflussgrößen berücksichtigen. Der Preis bewegt sich zwischen einem minimalen und einem maximalen Wert. Berücksichtigen Sie auch externe Einflüsse wie die Nachfrage und die Mitbewerber. „Nehmen Sie sich für die Festlegung der Preise ausreichend Zeit. Setzen Sie sich mit den wichtigsten Eckdaten der Preisfestlegung auseinander. Wenn Sie einen Preis einmal kommunizieren, ist es nur sehr schwer, diesen wieder zu ändern. Allerdings sind Preisanpassungen kurzfristig möglich. Beispielsweise durch Rabatte und Preisnachlässe.“ Informationen zur Preispolitik

Verträge mit Dienstgebern im Rahmen einer „Unselbstständigen Tätigkeit“

Handelt es sich um einen „echten Dienstvertrag“, einen „freien Dienstvertrag“ oder um einen „Werkvertrag“?

Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag, einem freien Dienstvertrag und einem Werkvertrag?

Bei Dienstnehmern wird zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Sie sind weisungsgebunden und müssen Arbeitszeiten einhalten. Sie können voll, geringfügig, fallweise oder befristet beschäftigt sein. Freie Dienstnehmer wählen Arbeitszeit und -ort selbst und sind nicht weisungsgebunden. Werkvertragsnehmer arbeiten auf Basis eines Honorars.

Bevor Sie sich für einen Arbeitsvertrag entscheiden, holen Sie sich nähere Informationen ein oder lassen Sie sich in einer Arbeiterkammer oder WKO Servicestelle beraten! 

Weitere Informationen

Haben Sie Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und möchten sich nebenberuflich ein Standbein aufbauen?

Informieren Sie sich über diese Form der Selbständigkeit und die damit verbundene Zuverdienstgrenze. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einer Servicestelle (WKO – Rechtsservice – Arbeits- und Sozialrecht)

Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten, dann beachten Sie bitte auch, welche Unkosten anfallen. Bedenken Sie, dass Sie auch Strom, Telefon, Miete, Fahrtkosten etc. einplanen müssen. Tipp: Das erste Gespräch beim Steuerberater ist kostenfrei. Informieren Sie sich bei einem Steuerberater auch in Bezug auf die Einkommensteuererklärung.

Informationen zum Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Alle Datenverarbeitungen müssen dieser Rechtslage entsprechen: 

(Checkliste)

Überblick zum Datenschutz in Österreich