Darf ich als Absolvent und als Mitglied des EÖDL das Logo für Visitenkarten oder für andere Drucksorten verwenden?
Diplomierte Dyskalkulietrainer/innen®, Diplomierte Legasthenietrainer/innen® und Diplomierte Lerndidaktiker/innen® sind als Bildmarke, Diplomierte Lerndidaktiker/innen® sind zusätzlich auch als Wortmarke beim European Union Intellectual Property Office eingetragen.
Nur Absolvent/innen des jeweiligen Fernstudiums dürfen diese Bezeichnung und das dazugehörige Logo verwenden. Gerne können Sie, wenn Sie auch Mitglied des EÖDL sind, das entsprechende Logo für Ihre Drucksorten einsetzen.
Wir behalten uns ein Widerrufsrecht vor, welches wir noch nie eingesetzt haben.
Generieren Sie ganz einfach im EÖDL-Kundencenter: persönliches Briefpapier/Visitenkarten/Stempel/Absolventenausweis
Erstellen Sie im EÖDL-Online-Kundencenter Ihr eigenes Briefpapier passend zu den Visitenkarten. Stellen Sie sich dieses mit wenigen Klicks zusammen. Diese Druckvorlage ist geeignet für den Printshop oder Ihren eigenen Farbdrucker. Es wird für Sie ein PDF generiert.
Es gibt einen speziellen Stempel, der mit dem Namen des Trainers versehen wird. Der Stempel darf nur von Diplomierten Dyskalkulietrainer/innen®, Diplomierten Legasthenietrainer/innen® und Diplomierten Lerndidaktiker/innen® verwendet werden.
Diplomierten Legasthenietrainer/innen, diplomierten Dyskalkulietrainer/innen und diplomierten Lerndidaktiker/innen, die das Abo Pro-Paket beziehen, steht im EÖDL-Online-Kundencenter auch ein Absolventenausweis zur Verfügung.
Unter anderem können Sie die entsprechenden Logos und Bildmarken für diverse Druckmaterialien, Türschilder oder Ihren Internetauftritt verwenden.
Bewerben Sie sich auch im Internet mit Ihren Kontaktdaten und machen Sie Personen so auf Ihre Arbeit aufmerksam!